Verhaltenskodex

Die Ebnat AG handelt integer und verhält sich ethisch korrekt gegenüber all ihren Anspruchsgruppen. Dies entspricht unserer nachhaltigen Unternehmensphilosophie, unserer Mission und Grundhaltung. Wir halten unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner an, uns bei der Umsetzung unseres Verhaltenskodexes zu unterstützen. Nur gemeinsam können wir die Ziele erreichen. Die Ebnat AG ist deshalb bestrebt, nur mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, deren Wertvorstellungen und Verhaltensweisen mit jenen der Ebnat AG im Einklang sind.

Sämtliche Geschäftspartner der Ebnat AG sind gebeten, die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln einzuhalten und mit geeigneten Massnahmen umzusetzen. Ebenso sind unsere Geschäftspartner aufgefordert, diese Erwartungen auch an deren Geschäftspartner verpflichtend zu vermitteln. 

Für Ihre Unterstützung und Mitwirkung dankt Ihnen die Ebnat AG im Voraus. Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen ihre Ansprechperson in der Ebnat AG jederzeit zur Verfügung. 

Einhaltung von Gesetzen

Alle für unser Unternehmen relevanten Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten, insbesondere die nationalen und internationalen Vorschiften bezüglich Kartell- und Wettbewerbsrecht, Geldwäscherei, Produktqualität, Umweltstandards, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Arbeitsrecht, etc. 

Vertrauliche/urheberrechtlich geschützte Informationen

Die Geschäftspartner respektieren das geistige Eigentum, Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder schutzwürdige Informationen der Ebnat AG und dürfen diese Informationen weder selber nutzen noch weitergeben. Sämtliche Ebnat AG Daten und/oder Informationen müssen von den Geschäftspartnern stets vertraulich behandelt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von der Ebnat AG an Dritte weitergegeben werden. 

Ethisch korrekter Umgang

Der ehrliche Umgang unter Geschäftspartnern ist essentiell für eine solide und langjährige Geschäftsbeziehung. Die Ebnat AG wählt ihre Geschäftspartner unter fairen Bedingungen aus. Entscheidungen beruhen auf objektiven Gesichtspunkten wie Preis, Qualität, Serviceleistungen, Zuverlässigkeit und Integrität des Geschäftspartners. Die Entgegennahme bzw. das Angebot von Schmier- oder Bestechungsgeldern ist untersagt. 

Geschenke

Den Mitarbeitenden der Ebnat AG ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Geschenke, Zuwendungen und sonstige Leistungen, welche geschäftliche Entscheidungen beeinflussen oder den Anschein einer solchen Beeinflussung erwecken, sowohl zu vergeben als auch anzunehmen. Den Geschäftspartnern wird deshalb empfohlen, von Geschenken an die Mitarbeitenden der Ebnat AG bzw. an Personen in deren persönlichem Umfeld abzusehen. Gegen Geschenke mit einem geringfügigen Wert und einmal pro Kalenderjahr ist nichts einzuwenden. 

Arbeitspraktiken

Die Ebnat AG lehnt die Nutzung von illegaler Kinderarbeit, die Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und alle weiteren Formen missbräuchlicher oder ausbeuterischer Arbeitspraktiken ab. Es werden keine Geschäftsbeziehungen zu Geschäftspartnern sowie wiederum deren Geschäftspartnern unterhalten, sofern bekannt ist, dass diese ihre Mitarbeitenden unter gesetzlich unzulässigen Arbeitsbedingungen arbeiten lassen. 

Allgemeine Menschenrechte

Die Ebnat AG respektiert die internationalen Menschenrechte. In diesem Sinne ist die Ebnat AG nur an einer Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern interessiert, die die folgenden Grundsätze ebenfalls befolgen:

  • Chancengleichheit für alle.
  • Lohn-/Gehaltszahlungen, die es Mitarbeitenden ermöglichen, zumindest ihre Grundbedürfnisse zu decken.
  • Möglichkeiten für Mitarbeitende zur Verbesserung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen.
  • Arbeitszeiten und Vergütung von Überstunden nach örtlichem Recht und Gesetz.
  • Achtung der gesetzlichen Koalitionsfreiheit von Mitarbeitenden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Geschäftspartner der Ebnat AG sind aufgefordert, Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmassnahmen für ihre Mitarbeitenden zu unterhalten, welche mindestens den örtlichen Gesetzesbestimmungen entsprechen und mit jenen der Ebnat AG vergleichbar sind. Mitarbeitende von Geschäftspartnern, welche sich in dem Unternehmen Ebnat AG aufhalten, müssen sich strikt an die Gesundheits- und Sicherheitsnormen der Ebnat AG halten. 

Umwelt- und Sicherheitsfragen

Die Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen, sowie deren Entsorgung, als auch Standards für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den jeweiligen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder über diese hinausgehen. Die Geschäftspartner der Ebnat AG setzen sich für eine nachhaltige Verwendung von natürlichen Ressourcen ein. 

Managementsysteme

Das Geschäftspartnerunternehmen legt eine Politik der sozialen Verantwortung im Rahmen eines Managementsystems fest und setzt diese um. In sämtlichen Geschäftsbereichen herrscht eine Antibestechungs- und Antikorruptionspolitik. Der Geschäftspartner ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung und fortwährende Verbesserung der Umsetzung dieses Verhaltenskodexes. Er ergreift Korrekturmassnahmen, überprüft regelmässig die Einhaltung des Verhaltenskodexes, sowie die jeweils gültigen Gesetzesvorschriften und ist ebenfalls verantwortlich dafür, dass alle Arbeitnehmer über die Anforderungen des Verhaltenskodexes informiert sind. 

Qualitätsanforderungen

Die Ebnat AG erwartet, dass die mit den Geschäftspartnern gemeinsam erarbeiteten Qualitätsvereinbarungen und -Standards jederzeit eingehalten werden.